Home             Kontakt             Anfahrt             Service             Impressum


 


    Leitgedanke
    Schwerpunkte
    Biografie


   Mitarbeiter
   Profil
   Geschichte
   Kompetenzen
             Banken- & Börsenrecht
             Verkehrsrecht
             Ehe- & Familienrecht
             Erbrecht
             Miet- & Wohnrecht
             Strafrecht
             Mahnwesen
             Arbeitsrecht
    Gebührenfragen


  

 

Rechtsanwalt Büttner, Roßtal

Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht bestimmt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist, wer von einem anderen innerhalb eines Abhängigkeitsverhältnisses beschäftigt wird. Wurde kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, tritt ein Arbeitsvertrag nach gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zum Arbeitsvertrag, bei Fragen während der Beschäftigung und bei der Beendigung des Arbeitsvertrages durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Da im Arbeitsrecht jede Partei ihre Gerichts- und Anwaltskosten selber zu tragen hat, gibt es keine Kostenerstattung durch den Gegner. Daher ist hier eine effektive Vorgehensweise besonders wichtig, vor allem für den i.d.R. finanziell schwächeren Arbeitnehmer.














 weiter

 
                 
  Anwalt: Harald Büttner, Roßtal  ·  E-Mail:  ra@buettner-harald.de  ·  Fon: +49 (0)9127 579 468