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Gebührenfragen

 

Wer Recht bekommt, zahlt nicht:

Auch ohne Rechtsschutzversicherung können Ihnen Gerichts- und Anwaltskosten vollständig erspart bleiben. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Angelegenheit in Ihrem Sinne entschieden wird. Dann übernimmt - soweit zahlungsfähig - die Gegenpartei sämtliche Kosten. Sollten Sie im Rechtsstreit unterliegen, werden Ihnen allerdings die Anwaltshonorare beider Seiten sowie die anfallenden Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt. (Beachten Sie die Ausnahme bei Arbeitsrechtssachen!)

 

Brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Ob Sie Ihre Angelegenheit auch ohne Prozess regeln können - bzw. ob eine juristische Auseinandersetzung für Sie überhaupt erfolgversprechend ist - erfahren Sie in einer persönlichen Erstberatung. Sollten Sie sich daraufhin gegen einen Rechtsstreit entscheiden oder auf weitere zusätzliche anwaltliche Unterstützung verzichten wollen, fallen von unserer Seite neben der Beratungsgebühr keine Kosten an. Die Erstberatung stellt keine Verpflichtung dar, uns ein Mandat zu übertragen - sie dient in erster Linie der Überprüfung Ihres Anliegens auf Fristversäumnisse und Erfolgsaussichten hin.
Einige Fälle, in denen die Vertretung durch einen Anwalt vorgeschrieben ist:

  •   In Zivilgerichtsprozessen bei Streitwerten über 5.000,00 Euro
  •   Zur Vertretung vor dem Landgericht
  •   Zur Antragsstellung im Scheidungsverfahren

 

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    Anwalt: Harald  Büttner, Roßtal  ·  E-Mail:  ra@buettner-harald.de  ·  Fon: +49 (0)9127 579 468